Eheschließung

Die Hochzeit ist der Start in einen neuen Lebensabschnitt. Sie haben sich entschlossen, den weiteren Lebensweg gemeinsam zu gehen und dies auch mit der Eheschließung nach außen zu dokumentieren. Viele Brautpaare wünschen sich, diesen bedeutsamen Schritt in einem besonderen Rahmen und gemeinsam mit den Verwandten und Freunden zu tun. Die standesamtliche Trauung hat für viele Brautpaare in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Daher dürfen Sie auch für die Eheschließung im Standesamt in Stammbach ein schönes Ambiente erwarten.
Der Markt Stammbach verfügt über entsprechende Räumlichkeiten und bietet Ihnen eine Trauung zu fast jeder Zeit an.
Vor dem Eheglück hat der Gesetzgeber allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Seiten sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.

Namensführung in der Ehe

Diese Hinweise gelten ausschließlich für die Anwendung deutschen Namensrechts.

Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Ehenamen führen. Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes bestimmen. Können die Ehegatten sich nicht einigen, behält jeder Ehegatte den Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung führt. Der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde kann seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung führt dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur für einen Ehegatten, nämlich denjenigen dessen Name nicht zum Ehenamen gewählt wurde.

Die Ehenamensbestimmung ist während der Ehe unwiderruflich. Erst nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod eines Ehegatten kann der Ehegatte dessen Name nicht Ehename wurde seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen.

Haben die Ehegatten keine Erklärung zur Namensführung abgegeben führen sie ihre bisherigen Namen weiter. Sie können allerdings während bestehender Ehe einen Ehenamen bestimmen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Erklärung ist an keine Frist gebunden.

Wenn Sie bei oder nach der Eheschließung einen Ehenamen bestimmt haben kann der Ehegatte dessen Name nicht Ehename wurde ohne Einhaltung einer Frist während bestehender Ehe vor dem Standesbeamten eine Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung eines Namens abgeben.

Eine Voranstellungs- oder Anfügungserklärung ist zu jedem Zeitpunkt der Ehe oder nach Auflösung widerrufbar. Wenden Sie sich hierzu vertrauensvoll an Ihr Standesamt.

Sie sehen, es lohnt sich, sich schon vorher mit seinem Partner über die Namensführung in der Ehe zu unterhalten. Denn selbst für „Eingeweihte“ kann sich das Namensrecht durchaus kompliziert gestalten. Wir klären Sie diesbezüglich auch gerne telefonisch oder bei Ihrer Vorsprache über die mannigfaltigen Möglichkeiten der Namensführung auf.

Doch auch hier wieder der Hinweis. Scheuen Sie sich nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen, falls Sie trotz obiger Erklärung nicht mehr ein noch aus wissen im „Dschungel des Namensrechts“.

Der Anmeldetermin zur Hochzeit darf frühestens 6 Monate vor der Eheschließung sein.

Sie sind beide deutsche Staatsangehörige und volljährig ?


Dann orientieren Sie sich an nachfolgender Aufstellung zur Beschaffung notwendiger Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung.

  • Grundsätzlich sind gültige Ausweisdokumente vorzulegen.
  • Alle vorzulegenden Urkunden dürfen nicht älter als sechs Monate sein.


Sie sind beide ledig und waren noch nie verheiratet?


Weiterhin benötigen Sie:

  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mit dem Vermerk „zur Vorlage beim Standesamt" (Zu erhalten bei: Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.) Wenn die Anmeldung beim Nebenwohnsitz erfolgen soll, muss sowohl eine Aufenthaltsbescheinigung der HW als auch der NW vorgelegt werden.
  • Auszug aus dem Geburtsregister (nicht älter als sechs Monate)
    (Zu erhalten bei: Standesamt Ihres Geburtsortes)


Sie sind bereits verheiratet gewesen?


Dann benötigen Sie:

  • Aufenthaltsbescheinigung (siehe oben)
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder einen Auszug aus dem Eheregisters Ihrer Vorehe (Zu erhalten beim Standesamt der letzten Eheschließung)
  • Orginal Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Sterbeurkunde des Ehegatten Zu erhalten bei
    Standesamt des Sterbeorte
  • Auszug aus dem Geburtsregister (nicht älter als sechs Monate)
  • Zu erhalten bei:
    Standesamt Ihres Geburtsortes
  • In folgenden Fällen sollten Sie sich telefonisch oder durch Vorsprache bei Ihrem Standesamt erkundigen:
    • Einer der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
    • Sie sind als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen
    • Sie haben gemeinsame Kinder oder Kinder aus Vorehen
    • Einer der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • Einer der Verlobten beherrscht die deutsche Sprache nicht

Was kostet Sie das „Ja-Wort" ?
Einige meinen: "Eine ganze Menge Überwindung"


Für manche vielleicht aber Sie wissen ja selbst, was gemeint ist. So ganz umsonst ist eine Eheschließung auf dem Standesamt natürlich nicht.
Was an Gebühren auf Sie zukommt hängt immer von vielen Einzelfragen ab. Nur eines sollten Sie wissen. Die Gebühren sind in ganz Bayern die gleichen. Jedes Standesamt in Bayern ist an diesen Gebührentarif gebunden, den Sie bei Bedarf in Art.6 Abs.1 Satz1 Kostengesetz in Verbindung mit der jeweiligen Tarif-Nr. des Kostenverzeichnisses nachlesen können.
Und eines sollten Sie bedenken, wenn Ihnen der Standesbeamte die Rechnung präsentiert, bei allen Folgekosten die bei der anschließenden Hochzeitsfeier und all¿den Nebenkosten noch auf Sie zukommen sind die Standesamtsgebühren nur ein „kleiner Tropfen auf den heißen Stein".


Auszug aus dem Gebührentarif - gültig ab dem 01.01.2020

  • Prüfung der Ehefähigkeit bei ausschließlich deutschen Staatsangehörigen 55,- Euro
  • Prüfung der Ehefähigkeit wenn ausländisches Recht zu beachten ist, mindestens 85,- Euro
  • Erklärung zur Führung eines Doppelnamens 30,- Euro
  • Urkunden bei Eheschließung (Eheurkunde) 12,- Euro
  • Bescheinigung über die Namensänderung/Namensführung 12.- Euro
  • Stammbuch (keine Pflicht) je nach Ausführung zwischen 15,- bis 50,- Euro
  • Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 70,- Euro


In vielen Fällen reichen die bei Eheschließung ausgehändigten Urkunden zur Erledigung der wichtigsten Formalitäten. Wir beraten Sie gerne wenn Sie nötigenfalls mehr Urkunden benötigen.
Weitere Kosten können je nach Einzelfall noch zusätzlich entstehen:

  • Die Vorlage ausländischer Dokumente beim Oberlandesgericht in Bamberg,
  • Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen (Dolmetscher usw.),
  • Die Prüfung der Unterlagen, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem auswärtigen Standesamt vorgenommen wurde,
  • Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen, die im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen beschafft werden,
  • Porto/Telefonkosten

Obige Aufstellung bezeichnet die häufigst auftretenden Gebühren und soll Ihnen einen Überblick geben über die Kosten, die auf Sie zukommen.

Sie haben sich entschlossen zu heiraten, müssen jedoch davor noch zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt vorsprechen. Das zuständige Standesamt bestimmt sich nach Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitzen. Sollten Sie also mehrere Wohnsitze gemeldet haben, besitzen Sie die Wahlmöglichkeit bei einem dieser Wohnsitze Ihre Eheschließung anzumelden. Bitte planen Sie frühzeitig, bedenken Sie jedoch, dass Sie frühestens 6 Monate vor dem Heiratstermin die Eheschließung anmelden können. Sollte innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung keine Eheschließung stattfinden, muss erneut eine Anmeldung vorgenommen werden.

In aller Regel sollen die Verlobten persönlich (nach Terminvereinbarung) beim Standesamt vorsprechen. In manchen Fällen ist einer der Partner beruflich verhindert. In diesem Fall kann einer der Partner die Anmeldung alleine vornehmen. Dazu ist allerdings eine schriftliche Vollmacht durch den anderen Verlobten notwendig. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einem Bevollmächtigten anmelden. In diesem besonderen Fall setzen Sie sich bitte dringend mit uns in Verbindung.

Hat keiner von Ihnen seinen Wohnsitz in Stammbach, Sie möchten aber trotzdem hier heiraten? Erledigen Sie bitte die Anmeldeformalitäten bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt. Ihr Wohnsitzstandesamt übersendet uns dann die Unterlagen, damit wir die Eheschließung vornehmen können. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die obigen Informationen können Sie gerne auch in einem persönlichen Gespräch bei Vorsprache zu den Sprechzeiten oder auch telefonisch erhalten, falls doch noch Fragen auftauchen sollten.

Der Standesbeamte/Die Standesbeamtin muss, bevor er/sie tätig werden kann, Ihre „Ehefähigkeit“ prüfen. Nun erschrecken Sie nicht. Die Formulierung resultiert aus dem Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beim Anmeldeverfahren wird vom Standesbeamten festgestellt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob Ihrem Heiratswillen ein gesetzliches „Eheverbot“ entgegensteht.

Trauzeugen sind ab dem 01.07.1998 nicht mehr Pflicht. Sie können aber auf Wunsch einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen.

Wenn die Trauzeugen die deutsche Sprache nicht beherrschen, ist bei der Eheschließung die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich.

Wir möchten Sie bitten, trotz der recht umfangreichen Informationen auf dieser und den noch folgenden Seiten, mit uns Kontakt aufzunehmen, bevor Sie sich entschließen zur Anmeldung vorzusprechen. Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Rufen Sie uns einfach an. Dabei kann auch geklärt werden, ob u.U. noch wichtige Papiere fehlen. Denn jede Anmeldung der Eheschließung kann trotz vieler Informationen im Vorfeld Besonderheiten enthalten. Und weder Sie noch wir möchten uns gegenseitig Versäumnisse vorwerfen müssen.

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