Sterbefall

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat.
Verstirbt eine Person im Krankenhaus, so zeigt die Krankenhausverwaltung den Sterbefall an. Verstirbt eine Person nicht im Krankenhaus, so ist der Sterbefall von dem/der nächsten Angehörigen anzuzeigen. Der Sterbefall kann auch von einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden

In allen Fällen: Leichenschauschein (Nicht vertraulicher Teil und vertraulicher Teil im Umschlag)

Je nach Einzelfall wenn...

der Verstorbene noch nicht verheiratet war: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister

der Verstorbene verheiratet war: Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister,
Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch seiner letzten Ehe.

die Ehe des Verstorbenen aufgelöst war: Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister,
Eine Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der letzten Ehe mit dem entsprechenden Vermerk (Scheidung, Tod, usw), eine Sterbeurkunde, eventuell das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.

Sollten bei der Beschaffung von Urkunden erhebliche Schwierigkeiten oder unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.

Die oben genannten Urkunden sind, soweit vorhanden, bei den Standesämtern in Deutschland beschaffbar. Wenn Sie das Stammbuch des/der Verstorbenen vorlegen, kann in Ausnahmefällen auf die Vorlage o.g. Urkunden verzichtet werden, sofern nicht Umstände bekannt werden (Personenstandsänderungen) die weitere Nachweise erfordern. In besonderen Einzelfällen (Ehegatte für tot erklärt, Kriegssterbefall, Überführung der Leiche in das Ausland) wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Standesamt.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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