Breitbandverfahren 1

Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Breitbandzentrums Bayern

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Breitband Verfahren 1 Ist-Versorgung

Der Markt Stammbach veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie ein Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.


Aufruf an die Netzbetreiber sich an der Markterkundung zu beteiligen.

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat der Markt Stammbach vom 19.08.2014 bis zum 20.09.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage des Marktes Stammbach und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.
Zusätzlich wurden mit dem Schreiben vom 14.08.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung individuell zu ihren Ausbauplänen befragt.
Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Der Markt Stammbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.
Die Angebote sind bis zum 03.06.2015 einzureichen.

Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abgabe der Angebote bis Mittwoch, 17.06.2015, 12:00 Uhr, verlängert wurde.

Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit den Kommunen:

Auswahlverfahren einstufig

Abgrenzung Fördergebiete

 

Der Markt Stammbach hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen.

Bekanntmachung Ergebnis Auswahlverfahren

Dem Markt Stammbach ist am 29.02.2016 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.

Erster Bürgermeister Karl Philipp Ehrler und Andreas Rudloff von der Telekom Deutschland GmbH haben am 02.02.2016 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau des Marktes Stammbach unterzeichnet.

Stellungnahme bez. Kooperationsvertrag

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können im folgendem Dokument eingesehen werden:

Fördersteckbrief Markt Stammbach mit Karte