KDK Modul 2

Planung

Im Modul 2 arbeitete unser Architekturbüro Conn und Giersch die Stärken und Schwächen bezüglich Denkmalschutz und historisch bedeutenden Gebäude und Orte heraus.

Modul 2 - Schwächen erkennen

Auf der Ebene der Planung geht es darum, Probleme, Entwicklungslinien und -möglichkeiten des Denkmalortes aufzuzeigen oder – planerisch formuliert –, eine städtebauliche Entwicklungsplanung unter Einsatz dialogischer Planungsmethoden mit der Fokussierung auf den historisch wertvollen Baubestand und den historischen Ortsstrukturen durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist die vorausgehende Bestandserfassung als die Erhebung der Werte zu verstehen, also als die Analyse der Stärken, auf deren Basis auch eine stringente Zielvereinbarung getroffen werden kann: Ziel ist es, möglichst viele dieser Werte als Basis für die zukünftige Entwicklung zu nutzen und als Alleinstellungsmerkmal des Ortes herauszuarbeiten. Auf die Analyse der Stärken muss dann konsequenterweise eine Analyse der Schwächen folgen. Diese definieren sich dadurch, dass sie dem Ziel entgegenstehen und damit einen Handlungsbedarf bedingen. Schließlich müssen die bestehenden planerischen und zumindest in Ansätzen die wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Rahmenbedingungen daraufhin untersucht, inwieweit sie dem Ziel entgegenstehen. Alle Überlegungen dieses Moduls müssen zudem so intensiv wie möglich von Bürgern, Kommunalverwaltung und Fachbehörden begleitet und beeinflusst werden können. Aus diesem Prozess heraus sind schließlich die Ziele, die allgemeinen Leitlinien und konkrete Maßnahmen zu definieren.

Analyse der Schwächen und Ermittlung des Handlungsbedarfs

Defizite oder Schwächen sind all jene baulichen, funktionalen oder strukturellen Mängel, die einem Ziel der Erhaltung der historischen Eigenart des jeweiligen Ortes, Teilen davon oder bestimmten Baugruppen oder -typen entgegenstehen. Strukturelle Mängel können etwa sein: Überformung des historischen Ortsrandes, Auflösung historischer Parzellenstrukturen, Maßstabsbrüche zwischen aktueller und historischer Bebauung, Auflösung historischer Hofstrukturen, Auflösung historischer Raumsituationen durch Aufgabe hergebrachter Gebäudestellungen und Raumkanten, Überbauung historischer Grün- und Freiräume oder verstellte historische Blickbezüge. Funktionale Mängel ergeben sich aus Leerstand oder Unternutzung sowie unangemessene Fehlnutzungen historischer Bausubstanz. Mängel in baulicher Hinsicht sind etwa fehlender Bauunterhalt und sich daraus ergebender Sanierungsbedarf unterschiedlicher Dringlichkeit, unangemessen überformte historische Bausubstanz sowie störende An- und Zubauten. Ein solcher Mängelkatalog ist selbstredend auch abhängig von der thematischen Zielvorgabe und der Gebietskulisse des jeweiligen KDK und sollte vorab in der Diskussion zwischen Kommune und Denkmalfachbehörde näher definiert werden. Zudem darf der Faktor nicht vernachlässigt werden, dass eine zu starke Betonung vermeintlicher Schwächen und deren fehlende Erläuterung die Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung vermindern kann.

Analyse der Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen für das KDK werden durch das auf der Grundlage der kommunalen Planungshoheit gesetzte Umfeld wie auch durch den größeren Zusammenhang der wirtschaftlichen, sozialräumlichen und demografischen Situation und deren absehbare Entwicklung bedingt. Zu beleuchten sind daher kommunale Rechtsetzungen wie Gestaltungs- oder Erhaltungssatzungen sowie formale und informelle städtebauliche Planungen der Kommune. So sind insbesondere der Flächennutzungsplan und die daraus entwickelten Bebauungspläne auf ihre Verträglichkeit mit den Zielen des KDK hin zu untersuchen und auf eventuell bestehende Zielkonflikte sowie auf Lösungsmöglichkeiten hinzuweisen. Informelle Planungen sind heute zumeist das ISEK (integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte)24 oder im Ländlichen Raum Dorfentwicklungsverfahren nach den Dorferneuerungsrichtlinien der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung25, GEK (Gemeindeentwicklungskonzepte) oder auch ILEK (integrierte ländliche Entwicklungskonzepte), die eher auf der Ebene einer (Klein-) Region angesiedelt sind.26 Vor diesem Hintergrund gilt es, möglichst Wege zu einer Bündelungswirkung aktueller informeller Planungen aufzuzeigen. So kann das KDK auch als Fachkonzept im ISEK oder als denkmalpflegerischer Fachbeitrag in einem Dorferneuerungsverfahren angelegt sein. Hilfreich für die Beurteilung der wirtschaftlichen, sozialräumlichen und demografischen Situation des Untersuchungsgebietes kann der Vitalitäts-Check 2.0 der Bayerischen Verwaltung der Ländlichen Entwicklung sein, der vergleichsweise schnell und unkompliziert einen Überblick über die erforderlichen Grunddaten liefern kann.27 Als Vorarbeit zu Gebietsentwicklungsplanungen aller Art liegt er möglicherweise schon vor, ansonsten kann er in abgespeckter Form und in den für das KDK revelanten Bereichen abgearbeitet werden. Neben diesen planungsrechtlich formulierten oder zählund messbaren sozialräumlichen sollten auch die „weichen“ Rahmenbedingungen Berücksichtigung finden. Zu beachten ist dabei vor allem das vorhandene Potenzial des bürgerschaftlichen Engagements, die Einstellung der Lokalpolitik und die Leistungsfähigkeit der örtlichen Verwaltung, auch im Zusammenspiel mit anderen behördlichen Akteuren. Diese Faktoren sind wichtig, und da sie im Rahmen des Prozesses teilweise stärker beeinflusst werden können als die planungsrechtlichen und sozialräumlichen Gegebenheiten, wird auf ihnen vor allem im Modul der Umsetzung ein hohes Augenmerk liegen müssen.

Leitlinien und Handlungsempfehlungen

Jede moderne Entwicklungsplanung erfordert die Erarbeitung eines schlüssigen Zielsystems. Im Zusammenhang mit dem KDK bedeutet dies Ziele zu definieren, die den Erhalt der ermittelten Werte ermöglichen, zugleich aber einen Beitrag zur weiteren zukunftsfähigen Entwicklung der Gemeinde zu leisten vermögen. Basisziel des KDK ist es, die individuellen überlieferten Werte des jeweiligen Ortes zu erkennen, zu erläutern und zu vermitteln und Wege des Transfers dieser Werte in die Zukunft aufzuzeigen. Daraus lassen sich je nach Ort oder Untersuchungsgebiet dann einzelne allgemeine Leitlinien oder Leitsätze entwickeln, die den angestrebten Umgang mit den individuellen baulichen und strukturellen Werten verdeutlichen. Diese Leitsätze können beispielsweise die Thematik der Einbindung des Ortes in die Landschaft behandeln, denn jede historische Siedlung bezieht einen wesentlichen Teil ihrer Identität aus diesem Verhältnis. Sie sollen aber auch die jeweiligen historischen städtebaulichen Grundstrukturen des Ortes und seine wesentlichen inneren Raumstrukturen benennen und auf ihren Erhalt hinwirken. Nicht zuletzt sollen dann Aussagen zur spezifischen Bebauungsstruktur und zu charakteristischen Bautypen und Einzelbauten als grundsätzliches Ziel formuliert werden. Diese allgemeinen Leitlinien werden in einem zweiten Schritt dann im Sinne von Handlungsempfehlungen konkretisiert. Hier wird an einzelnen Quartieren oder durch die Auflistung bestimmter Räume und Bauten deutlich gemacht, wie sich die städtebaulich-denkmalpflegerischen Ziele umsetzen lassen würden. Auch hier werden wieder gestaffelte Handlungsempfehlungen gegeben, die vom Umgang mit dem Ort als Ganzes über die Struktur einzelner Quartiere und Räume bis hin zu einzelnen Häusern reichen. Diese Einzelelemente und Strukturen werden dann konkret benannt wie auch im Plan kartografisch festgehalten. Die Empfehlungen im Hinblick auf historische ortsräumliche Strukturen können etwa lauten: Verzicht auf Nachverdichtung, Freihalten historischer Grün- und Freiräume, möglicher Rückbau störender und jüngerer Bauten, Erhalt der charakteristischen Hof- und Parzellenbebauung, Herausarbeitung besonderer struktureller Eigenheiten, aber auch den Erhalt für die Ortsgeschichte aussagefähiger städtebaulicher Brüche, Verzicht auf übermäßig gestalteten Ausbau von Straßen und Wegen oder die Herstellung geeigneter Straßenräume in Gliederung und Belag. Dabei soll jede der Empfehlungen eine Begründung enthalten, die auf Basis der Ortsgeschichte und ihren erhaltenen baulichen und städtebaulichen Zeugnissen erarbeitet wurde. Die Empfehlungen für den Baubestand können sich auf Erhaltung, Gestaltung und Nutzung beziehen. Sie umfassen die Sanierung von Denkmalen und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz, die Zurückführung von für das Ortsbild untypischen jüngeren Veränderungen, den Rückbau störender Fassadenelemente oder die sensible Einbindung notwendiger Ersatzbauten. Leerstehende und untergenutzte Gebäude sollen selbstverständlich wieder einer der Bausubstanz angemessenen Nutzung zugeführt werden. Auch diese Aussagen sind auf konkrete kartografisch und textlich festgehaltene Objekte zu beziehen und aus der örtlichen Situation heraus zu begründen.

Maßnahmen, Projekte

Wie bei jeder informellen Entwicklungsplanung können solche Ziele und Handlungsempfehlungen zunächst nur eine Formulierung wünschenswerter Maßnahmen sein, die realistischerweise nur in manchen Fällen umgesetzt werden können. Umso wichtiger wäre es daher, die Ziele als Allgemeingut in Kommunalpolitik und Bürgerschaft zu verankern, weswegen bei ihrer Erarbeitung die Mitwirkung aller Akteure essentiell sein wird. Es wird aber einige Maßnahmen geben, die zwingend anstehen oder für die im Rahmen von Förderprogrammen günstige Bedingungen zu erwarten sind. Für diese gilt es festzustellen, ob sie grundsätzlich geeignet sind, die gesteckten Ziele zu erreichen oder wie sie gegebenenfalls anzupassen wären. Aufgabe eines KDK kann es daher sein, diese möglichen umsetzungsfähigen Maßnahmen zu eruieren, auf einem gewissen Level zu konkretisieren und zeitlich zu priorisieren. Dies ist im wesentlichen Aufgabe des dritten Moduls des KDK, das die konkrete Umsetzung einzelner Projekte anschieben und erleichtern soll.

Artikel aus Das Kommunale Denkmalkonzept Den historischen Ortskern gemeinsam gestalten und entwickeln