Breitbandverfahren 2

Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Breitbandzentrums Bayern

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Breitband Verfahren 2 Ist-Versorgung

Der Markt Stammbach veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie ein Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.


Aufruf an die Netzbetreiber sich an der Markterkundung zu beteiligen.

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat der Markt Stammbach vom 22.04.2016 bis zum 27.05.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

03.08.2016

Der Markt Stammbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 11.10.2016 einzureichen.

Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abgabe der Angebote bis Dienstag, 25.10.2016, 12:00 Uhr, verlängert wurde.
Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit den Kommunen:

Auswahlverfahren einstufig

Abgrenzung Fördergebiete

Hinweis vom 15.12.2016:
Aus gegebener Veranlassung, wurde das Auswahlverfahren (veröffentlicht am 03. August 2016) vom Markt Stammbach aufgehoben.

15.12.2016

Der Markt Stammbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 21.02.2017 einzureichen.

Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit den Kommunen:

Auswahlverfahren einstufig

Abgrenzung Fördergebiete

Bekanntmachung des Marktes Stammbach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)

Bekanntmachung Ergebnis Auswahlverfahren

Dem Markt Stammbach ist am 01.12.2017 ein weiterer Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern überreicht worden.

Erster Bürgermeister Karl Philipp Ehrler und Friedrich Weinlein von der Telekom Deutschland GmbH haben am 20.10.2017 einen weiteren Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau des Marktes Stammbach unterzeichnet.

Die Stellungnahme des Marktes Stammbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) finden Sie im nachstehendem Dokument:

Stellungnahme bez. Kooperationsvertrag