Anzeige einer Geburt

Mit der Geburt beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen, also seine Existenz. Um diese nachweisen zu können, muss der Standesbeamte die Geburt des Menschen im Geburtenbuch beurkunden.

Zuständig zur Eintragung der Geburt ist der Standesbeamte in dessen Bezirk das Kind „das Licht der Welt erblickte.“
Dabei kommt es nicht darauf an wo die Eltern wohnen, sondern einzig und allein der Ort der Geburt ist maßgebend.

Beispiel: Ihr Kind wurde in Münchberg im Krankenhaus geboren. Sie selbst wohnen in Stammbach. Zuständig für die Eintragung der Geburt ist das Standesamt in Münchberg.

Wird ein Kind im Krankenhaus geboren, was heutzutage in 99 Prozent der Fälle geschieht zeigt die Krankenhausverwaltung die Geburt beim Standesamt an.

Wenn Ihr Kind in Stammbach (Hausgeburt) geboren wird müssen Sie die Geburt beim Standesamt Stammbach anzeigen.

Was Sie als Eltern beim Standesamt vorlegen müssen, um Geburtsurkunden Ihres Kindes zu erhalten erfragen Sie bitte bei dem Standesamt in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde.

Eine Aufstellung erforderlicher Unterlagen möchten wir an dieser Stelle nicht geben, weil es in Einzelfällen besondere Vorschriften zu beachten gilt. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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