Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Standesamt

Markt Stammbach

Rathausstr. 7
95236 Stammbach

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