Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Fristen
- Automatisierte Abrufe, Datenbestätigungen und automatisierte einfache Melderegisterauskünfte werden mindestens für 12 Monate protokolliert. Die Protokolle werden spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. Daten über nicht-automatisierte einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte werden nach einem Jahr gelöscht.
- Wenn Sie aus einer Meldebehörde wegziehen, ist diese nach Ablauf verschieden langer Fristen verpflichtet, einen Teil der gespeicherten Daten zu löschen, §§ 13, 14 BMG. Für diese kann nach Fristablauf eine Selbstauskunft nicht mehr erteilt werden.
Formulare
- Einfache Selbstauskunft
Sie können eine Selbstauskunft mit zu Ihnen gespeicherten Daten im Melderegister anfordern.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
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Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Markt Stammbach)
Einfache Selbstauskunft
Sie können eine Selbstauskunft mit zu Ihnen gespeicherten Daten im Melderegister anfordern.
Stand: 30.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Markt Stammbach
Rathausstr. 7
95236 Stammbach
- +49 9256 96009-0
- +49 9256 96009-30
Montag 08:30 - 12:00
Dienstag 08:30 - 12:00
Donnerstag 09:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30