Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und Neuaufstellung eines Landschaftsplanes

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Vollzug des Baugesetzbuchs – Bauleitplanung des Marktes Stammbach Amtliche Bekanntmachung des Marktes Stammbach gem. § 2 Abs.1 und 3 Abs.1 BauGB

Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 19.05.2021 gemäß §2 Abs.1 BauGB die Neuaufstellung und Fortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplanes und die Neuaufstellung und Integration eines Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet.

Der Flächennutzungsplan wird für das komplette Gemeindegebiet fortgeschrieben. Der Landschaftsplan wird für das komplette Gemeindegebiet Stammbach mit ca. 34,67km² Fläche aufgestellt.

Alle Dateien und Informationen finden Sie auf unserer Homepage und beim Bauamt im Rathaus Stammbach.

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